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Verbesserung der Schwimmausbildung jetzt bedroht: Ein Appell für den Erhalt der Prüfberechtigung für in privaten Schwimmschulen und für die Sicherheit unserer Kinder??? = Dazu sollten wir nochmals sprechen.

Bereits Ende 2020 hat der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) eine Entscheidung getroffen, die das Potenzial hat, die Zukunft der Schwimmausbildung für tausende Kinder zu gefährden. Die Prüfberechtigung für die bundesweit anerkannten Schwimmabzeichen, Seepferdchen sowie Bronze, Silber und Gold, soll Ausbilderinnen und -ausbildern privater Schwimmschulen entzogen werden. Dieser Schritt trifft insbesondere die Experten des Bundesverbands für Aquapädagogik (BvAP), die seit Jahrzehnten mit ihrer herausragenden Arbeit das Schwimmenlernen auf ein neues Qualitätsniveau gehoben haben und seit 2014 offiziell vom BFS in dieser Funktion anerkannt sind.

Die Begründung für diese drastische Maßnahme – angeblich fehlende Strukturen beim BvAP – wirkt nicht nur haltlos, sondern auch gegensätzlich  zu dem, was wir als unsere Mission sehen: die Sicherheit und das Wohl der Kinder durch adäquate Schwimmausbildung zu gewährleisten. "Wir können nicht akzeptieren, dass die finanziellen oder organisatorischen Interessen einzelner Verbände über das lebenswichtige Interesse der Kindersicherheit gestellt werden", unterstreicht Uwe Legahn, Präsident des BvAP, die Ernsthaftigkeit der Lage.

Trotz langjähriger Bemühungen, im Dialog mit den führenden Wasserrettungs- und Schwimmverbänden, darunter die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), der Deutsche Schwimm-Verband (DSV), das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister (BDS), Lösungen zu finden, erscheint die jüngste Entscheidung des BFS als einseitig und keineswegs im Sinne der Kinder ausgerichtet. Dies ist umso bedenklicher, wenn man die aktuellen Herausforderungen betrachtet, mit denen die Schwimmausbildung konfrontiert ist. Die Schwimmfähigkeit von Kindern hat nachweislich abgenommen,  weitgehend bedingt durch die temporären Schließungen während der Corona-Pandemie, was eine schnelle und effektive Reaktion aller Akteure im Bereich der Schwimmförderung notwendiger macht als je zuvor.

Unsere gemeinsame Mission muss es sein, den Zugang zu qualitativer Schwimmausbildung für jedes Kind zu gewährleisten. Die Entscheidung des BFS, die Anerkennung privater Schwimmschulen in Frage zu stellen und damit ihre Existenz zu bedrohen, läuft dieser Mission entgegen. Es geht um mehr als nur Abzeichen; es geht darum, Kindern lebensrettende Fähigkeiten zu vermitteln.

Der BvAP ruft daher erneut zu einem konstruktiven Dialog auf, in dem das Wohl und die Sicherheit der Kinder als oberste Priorität betrachtet werden. Es ist unerlässlich, dass wir unsere Differenzen überwinden und gemeinsam für eine fundierte und entwicklungsgerechte Schwimmausbildung für unsere Kinder sorgen - so früh, sicher und vielseitig wie möglich. Wir hoffen, dass der BFS seine Entscheidung überdenkt und gemeinsam mit uns an einer Lösung arbeitet, welche die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt stellt.

Für weiterführende Gespräche sind wir jederzeit bereit und offen. Unsere Tür steht immer offen, um Lösungen zu diskutieren, die im besten Interesse der nächsten Generationen sind.

Der Konflikt um die Prüfberechtigung verdeutlicht die Notwendigkeit transparenter und kinderzentrierter Schwimmausbildung

Die historische Entwicklung in der Schwimmausbildung zeigt, wie  weit die Wurzeln der beteiligten Verbände zurückreichen, mit dem Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BfS) als zentralem Akteur. Doch die getroffene Entscheidung, private Ausbildungsakteure wie den Bundesverband für Aquapädagogik (BvAP) in ihrer Kompetenz der Prüfungsvergabe auszuschalten, wirft Fragen hinsichtlich der Motivation und der Priorisierung von Kinderinteressen auf.

Als Pionier der Aquapädagogik zielte der BvAP seit dem Jahr 2000 darauf ab, Schwimmausbildungskonzepte zu reformieren, um sie kindgerechter zu gestalten. Federführend und unermüdlich voran treibend ist Uwe Legahn, Präsident des BvAP zu nennen. Die jahrelange Auseinandersetzung um Anerkennung und Prüfberechtigung mit dem BFS, die 2014 vorläufig beigelegt wurde, ist ein Zeugnis für die Hindernisse, die innovative Ansätze im deutschen Schwimmunterrichtswesen überwinden müssen.

Der aktuelle Disput bezüglich der assoziierten Mitgliedschaft und die skeptische Haltung des BFS gegenüber der Struktur und dem Selbstverständnis des BvAP spiegeln tiefgreifende Differenzen in den Ansätzen zur Schwimmausbildung wider. Die rechtliche Auseinandersetzung und die Beurteilung hinsichtlich des Wettbewerbsrechts und der Berufsfreiheit werfen ein Schlaglicht auf die problematischen Aspekte einer monopolähnlichen Positionierung des BFS.

Ein zentraler Konflikt liegt in den unterschiedlichen Sichtweisen auf die Methodik und Zielgruppe des Schwimmunterrichts. Der BvAP mit seinem innovativen Ansatz im Bereich der Aquapädagogik stößt auf Widerstand bei traditionell orientierten Akteuren wie dem Deutschen Schwimmverband (DSV), die eine ansonsten in allen Lernbereichen übliche Anpassung an die Entwicklungsbedürfnisse und Fähigkeiten junger Kinder  selbst in der ersten Lernphase ablehnen.

Diese Kontroverse ist von besonderer Relevanz, da sie tiefere Fragen zur Qualität, Zugänglichkeit und pädagogischen Ausrichtung der Schwimmausbildung in Deutschland aufwirft. Angesichts der hohen Bedeutung des Schwimmens für die Kindersicherheit und -gesundheit ist eine konstruktive Auseinandersetzung mit innovativen Lehrmethoden und eine Fokussierung auf das Wohl der Kinder dringend geboten.

Die Tatsache, dass am Beckenrand die Kooperation zwischen Lehrkräften verschiedener Verbände in der Praxis oft harmonisch und im Sinne der Kinder erfolgt, stellt das handlungsorientierte Vermögen und den Willen zur Zusammenarbeit unter Beweis. Dennoch zeigt das aktuell konfliktreiche Verhältnis zwischen BvAP und BFS auf übergeordneter Ebene, wie sehr strukturelle und ideologische Differenzen die Effektivität und Reichweite der Schwimmausbildung lähmen können.

Es ist Zeit für einen Paradigmenwechsel hin zu einer transparenten, kooperativen und vor allem kinderzentrierten Gestaltung der Schwimmausbildung. Die Debatte sollte nicht von finanziellen Interessen oder institutionellen Machtansprüchen dominiert werden, sondern vom Streben nach Sicherheit, Freude am Schwimmenlernen und pädagogisch fundierten Methoden, die jedes Kind erreichen.

In diesem Sinne plädiert der BvAP für einen offenen Dialog und eine Zusammenarbeit, die das gemeinsame Ziel, die Schwimmsicherheit und -fähigkeit aller Kinder, wenn möglich, deutlich früher als es mit traditionellen Konzepten machbar ist.in den Vordergrund zu stellen. Der Appell richtet sich an alle Entscheidungsträger und Praktizierende: Es ist an der Zeit, überkommene Strukturen zu hinterfragen und gemeinsam eine Schwimmausbildung zu gestalten, die moderne pädagogische Erkenntnisse respektiert und das Wohl der Kinder unmissverständlich priorisiert.

 Uwe Legahn für das BvAP-Präsidium

autor@aquapaedagogik.org

Seevetal, Juli 2024
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HIER könnt Ihr den Kongressplan der 23. AquaPäd 2023 anschauen!


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Wollen wir wirklich eine Generation von Nichtschwimmern?
Nicht schwimmen zu können ist lebensgefährlich.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind der Bundesverband für AquaPädagogik (BvAP), ein Zusammenschluss von privaten Schwimmschulen in Deutschland, mit Mitgliedern auch im europäischen Ausland sowie in China. Unsere Mitglieder zählen zu unterschiedlichsten Berufsgruppen, die sich haupt- oder nebenberuflich dem Schwimmsport und der Lehrtätigkeit verschrieben haben.

Dieser Verband wurde 1999 gegründet mit dem Ziel:
• Die Aus- und Fortbildung ihrer potentiellen Lehrkräfte nach zeitgemäßen pädagogischen Wissensstand durchzuführen
• Ihren Mitgliedern einen Austausch zu bieten
• die Ausbildung der potentiellen Schwimmlehrer zu vereinheitlichen
Wir vertreten allein über unsere Mitgliedschwimmschulen hier in Deutschland mehrere Zehntausend Schwimmschüler und ihre Eltern, da diese bei uns Teilnehmer sind.

Nicht nur im 1.und 2. Lockdown hat es unseren Berufsstand besonders hart getroffen, denn durch Schließungen nicht nur der öffentlichen, sondern vieler weiterer Schwimmbäder wurden wir mit einem Berufsverbot belegt. Dadurch haben manche Schwimmschulen sogar seit 1 Jahr ununterbrochen keinen Kursbetrieb!

Wir möchten nun noch etwas detaillierter auf die Problematik unserer Mitglieder eingehen und damit versuchen, Ihnen die sehr schwierige Lage zu verdeutlichen. Sehr viele unserer Mitglieder haben sich eingemietet in Hotelbädern, Schulbädern, Reha- oder anderen Kliniken angeschlossenen Bädern, etc. Also nicht nur in öffentlichen Schwimmbädern, um dort individuellen Schwimmunterricht in Kleinstgruppen zu erteilen. Auch nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 bekamen viele unserer Mitglieder keinen Zugang zu ihren angestammten Schwimm- und Hallenzeiten aus unterschiedlichsten Gründen.

Auf die unterschiedlichen Gründe zum Zugangsverbot möchten wir eingehen:

  1. Es müssen alle von unseren Schwimmschulen genutzten Bäder geschlossen bleiben, auch die keinerlei öffentlichen und unkontrollierbaren Badebetrieb anbieten, da es für die stufenweisen Öffnungspläne immer nur „Schwimmbäder“ als solches gibt und keinerlei Unterscheidungen vorgenommen werden.
    Begründet wird es mit:
  • evtl. nicht mögliche Nachverfolgbarkeit von Kontakten
  • aus Vorsicht vor Vermischung mit anderen Gruppen

→ Wir nutzen viele unserer genannten Bäder größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Es wird generell von uns als privaten Schwimmschulen ausschließlich Unterricht in Kleinstgruppen erteilt, deren Zusammensetzung vorab bekannt ist, nicht variiert, und jederzeit lückenlose Kontaktverfolgung möglich ist.

  1. Die Personenzahlen in den öffentlichen Bädern sehr reduziert nur möglich waren, aufgrund der Tatsache, dass die wenigen Kapazitäten für die Öffentlichkeit vorgehalten werden sollten bzw. öffentliche Bäder aus Kostengründen komplett geschlossen blieben.

→ Sicher ist auch das bis zu einem gewissen Punkt verständlich und nachvollziehbar, allerdings kommt es dadurch zu einem immer größer werdenden Problem bei der Schwimmausbildung unserer Kinder und anderer Nichtschwimmer.
Ein Vorschlag: finanzielle Unterstützung gezielt für öffentliches Bad, wenn dies nur für Kurse z.B. 1 Stunde am Tag länger öffnen könnte. Denn häufig gibt es bei Bädern der Gemeinde aus Kostengründen nur sehr eng begrenzte Öffnungszeiten.

  1. Beim letzten Mal der Wiederöffnungen bzw. auch beim Schließen von Einrichtungen, die einen Bildungsauftrag wahrnehmen (auch kommerziell), durften z.B. Musikschulen deutlich länger geöffnet bleiben und früher wieder mit dem Unterricht beginnen, natürlich mit entsprechendem Hygienekonzept, welches auch wir als private Schwimmschulen vorgelegt und genehmigt bekommen haben. Zu erwähnen wären auch alle privaten Lehrenden, Nachhilfeinstitute usw. Trotzdem sah man ein höheres Gefahrenpotential im Bereich Schwimmen.

→ Das Schwimmbad als solches zählt nicht zu den besonders „gefährlichen“ Orten, was eine Übertragung des Virus anbelangt:

  • da zum einen die Raumluft sehr hohe Temperaturen aufweist,
  • eine überdurchschnittlich hohe Luftfeuchtigkeit herrscht,
  • leistungsstarke Lüftungssysteme in jedem Schwimmbad vorhanden sind,
  • das zugegebene Chlor im Wasser die Eiweißhülle des Virus zerstört und somit ein Überleben unmöglich macht und somit ganz andere Verhältnisse herrschen wie in einem „normalen“ Übungs- oder Trainingsraum

Unter diesen Aspekten bitten wir eindringlich darum, abzuwägen, ob es nicht doch wichtiger ist, einem Nichtschwimmer das Schwimmenlernen und somit das Überleben zu ermöglichen oder einem Kind das Erlernen eines Instrumentes zu ermöglichen, was sicher auch wichtig ist, aber nicht überlebenswichtig!

Unsere wirtschaftliche Probleme, für die bisher die versprochenen Unterstützungsgelder fehlen.

Auch zu Zeiten ohne Lockdown bekamen viele unserer Mitglieder keinen Zugang zu ihren angestammten Schwimm- und Hallenzeiten aus unterschiedlichsten Gründen.

Einige Mitglieder haben sich nach einigen Jahren in angemieteten Bädern und dem Aufbau eines ausreichenden Kundenkreises dazu entschlossen, das Wagnis in Kauf zu nehmen und eigene Bäder gebaut oder vorhandene gekauft. Für diese Mitglieder sieht es besonders schlecht aus, da die Kosten für diese Bäder nicht von Kommunen oder anderen Trägern aufgefangen werden, sondern in vollem Umfang zu Buche schlagen, ohne irgendwelche Einnahmen erwirtschaften zu können.

Im Gegensatz zu vielen anderen Branchen haben wir keinerlei Möglichkeiten, unseren Kunden in irgendeiner Form Ersatz zu bieten, da wir weder „außer Haus“ noch „online“ unsere Dienste anbieten können, da wir unser Element „Wasser“ bzw. unsere Schwimmbäder benötigen. Die kosten noch zu allem Überfluss weiterhin viel Geld, da ein Schwimmbad nicht so einfach ein- und ausgeschaltet werden kann, es einer Vorlaufzeit bedarf, um ein „heruntergefahrenes“ Schwimmbad wieder in den Normalbetrieb zu bringen und sowieso immer schon im Unterhalt die teuerste Sportstätte ist. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist es uns sogar untersagt worden, unsere eigenen kleinen Schwimmbäder an einzelne Personen für Individualsport bzw. an eine Familie (ein Hausstand) zu vermieten, um Sport zu treiben bzw. den Kindern etwas „Quality time“ zu bieten (kein Unterrichtsangebot von Seiten unserer Mitglieder!). Bei diesen von uns vorgelegten Konzepten würde keinerlei Kontakt zu den Personen bestehen, die das Schwimmbad nutzen würden, aber demgegenüber ist in anderen Sportstätten Individualsport möglich!

Die fehlende Schwimmfähigkeit der Kinder

Bereits im letzten Sommer wurde an vielen Stellen darauf hingewiesen, dass es bei sehr vielen Kindern und Jugendlichen Defizite in diesem Bereich gibt, aufgrund der genannten Auswirkungen der Pandemie. Leider wird schon seit Jahren von den entsprechenden Stellen (Verbänden) beklagt, dass die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen abnimmt und der Ertrinkungstod den zweiten Platz bei der Todesursache von Kindern belegt. Diese sehr alarmierende Situation wird sich jetzt noch weiter verschlechtern und spätestens im nächsten Sommer dramatisch zuspitzen.

Es gibt seit Jahren zu wenig freie Plätze in Schwimmlernkursen, da zunehmend öffentliche Schwimmbäder geschlossen werden oder zu Spaßbädern umgewandelt werden. Diesen Bereich der sehr wichtigen Bildung im Kinderbereich haben immer mehr in den letzten Jahren die privaten Schwimmschulen abgedeckt. Aber auch hier gab es schon vor der Pandemie lange Wartelisten, die jetzt und in nächster Zeit auch nicht abgebaut werden können. Durch verkleinerte Gruppen (wegen Infektionsschutz) im Unterricht ist es sowieso noch schlechter möglich, der steigenden Nachfrage gerecht zu werden. Und die nächsten Jahrgänge, die das entsprechende Alter haben, drängen nach.

Fazit

Wir haben für alle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung natürlich Verständnis, möchten allerdings bei der Öffnungsstrategie auf einen ganz entscheidenden Unterschied hinweisen:
Wir erfüllen einen wichtigen Bildungsauftrag unserer Gesellschaft und möchten keineswegs mit der Aussage abgetan werden, dass viele andere Dinge auch nicht möglich sind. Wir gehören nicht zur Freizeitbranche, sondern ermöglichen jedem Kind den Erwerb von lebensnotwendigen Fertigkeiten. Wäre das nicht system-relevant?

Im Namen unserer Mitglieder und aller Nichtschwimmer bitten wir nochmals eindringlich darum, bei Wiederöffnung die privaten Schwimmschulen anders zu bewerten als öffentliche Schwimmhallen sowie Freizeit- und Spaßbäder, sondern als Schulen und den Aspekt des Bildungsauftrags stärker im Sinne unserer Kinder und Nichtschwimmer in den Fokus zu rücken.

Das Präsidium des Bundesverbandes für Aquapädagogik BVAP

Uwe Legahn (Präsident) | Barbara Noebel (Vizepräsidentin) | Jens Fischer (Schatzmeister) | Christian Zwengel (Schriftführer)

17.02.2021

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Prüfberechtigung für Mitglieder des BvAP!

Unter Schwimmfachleuten ist bekannt, dass in der Liste der Prüfberechtigten zur neuen Prüfungsordnung-Schwimmen der BvAP nicht aufgeführt ist, obwohl entsprechend ausgebildete BvAP-Mitglieder seit 2014 genau dazu berechtigt sind. Im Ergebnis ein befürchteter Rückfall in die Zeiten, wo BvAP-Mitglieder, welche in öffentlichen Bädern gleichzeitig mit Mitgliedern anderer Verbände unterrichten, viel Energie mit unnötigen Auseinandersetzungen über Prüfberechtigungen verschwendeten.

Daher bat der BvAP-Präsident im Januar den Vorsitzenden des DLRG- und DSV-dominierten Dachverbandes BFS um nochmalige Bestätigung der Prüfberechtigung der zertifizierten BvAP-Mitglieder und bekam im Februar zur Antwort, dass darüber nur die für November geplante Mitgliederversammlung entscheiden könne.

Nach der folgenden Corona-Pause und der nun zu Ende gehenden Sommerferienzeit wendet sich der BvAP nun mit folgendem Text und der Bitte um Unterstützung an die Verantwortlichen der BFS-Verbände.

An die für die Schwimmausbildung Verantwortlichen in den Vorständen der Mitgliedsverbände des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS)

Sehr geehrte Damen und Herren,
gleichzeitig mit dem Erhalt der neuen Prüfungsordnung, in der die prüfberechtigten Organisationen aufgelistet sind, erreichten mich diverse Anrufe unserer Mitglieder, die auf Grund des Fehlens des BVAP in der Liste der Prüfberechtigten befürchten, dass nun die seit 2014 überwunden erschienenen Diskussionen zu diesem Thema erneut aufflammen. (Seit 2014 dürfen entsprechend ausgebildete BvAP-Mitglieder die Schwimmprüfungen abnehmen).
Daher bat ich im vergangenen Januar per Mail den BSF-Vorsitzenden um eine Klarheit schaffende Bestätigung der Prüfberechtigung unserer entsprechend ausgebildeten Mitglieder.

Die Antwort auf meine Mail vom 24.Januar 2020 teilte man mir am 25. Februar aus der BFS-Zentrale per Mail mit: Der BFS-Vorstand konnte am 19. Februar die BvAP-Anfrage nicht abschließend beantworten und verwies sie daher an die BSF-Mitgliederversammlung im November.

Diese für den BvAP äußerst unbefriedigende Antwort haben wir unseren Mitgliedern übermittelt, die uns nun vor allem mit folgenden Fragen konfrontieren, die wir Ihnen hier zur Kenntnis geben möchten:
Wie ist es zu erklären, dass die Repräsentanten von DLRG und DSV als führende BSF-Organisationen einerseits ständig eine Art Alleinvertretungsrecht in Sachen Schwimmen und Retten für sich geltend machen und andererseits im Zuge einer vergleichsweise unbedeutenden Bestätigung einer bereits vor annähernd sechs Jahren erteilten Genehmigung das erneute Votum aller Mitglieder einholen müssen?
Wie passt derartiges Verhalten zu den in der neuen Prüfungsordnung erwähnten Grundsätzen/Leitlinien - die mehr oder weniger deutlich gewollte Kooperationen, einheitliche Ausbildung bzw. Verhinderung des Auseinanderfallens der Ausbildung anstreben?
Hat man sich das unter dort gewünschter überverbandlicher Zusammenarbeit vorzustellen?
Ist es gar das Echo auf die zweimalige BvAP-Intervention bei der KMK-Konferenz Sport gegen die Ursprungsinitiative zur neuen Prüfungsordnung, als nämlich der DSV durchsetzen wollte, dass bereits von Anfang an keine schwimmerischen Mischformen erlaubt sein sollten, sondern sofort nur sportgerechtes Schwimmen gelehrt werden dürfe, was unter Sportpädagogen speziell für Kindergarten- und Vorschulkinder sowie für ängstliche Anfänger jeden Alters als nicht pädagogisch sinnvoll bzw. nicht entwicklungsgerecht gilt?
Die vorherigen Fragen sind zumeist an die Kernfrage gekoppelt, ob es sich hier (wenn ja, dann leider wieder einmal!) um den Versuch einer Machtdemonstration handelt - was nicht nur sehr nervig für die betroffenen Kursleiter ist, sondern sich letztlich nachteilig für die Schwimmschüler auswirkt, denn streitende Ausbilder sind in jedem Falle ihren Schülern gegenüber abgelenkt/unkonzentriert, was zweifellos nicht nur die Unterrichtsqualität mindert, sondern gleichzeitig das Unfallrisiko drastisch erhöht ?!

In der Aquapädagogik wird seit nunmehr über 40 Jahren sehr erfolgreich ein alternatives Schwimmlehrkonzept durchgeführt, welches Kindern möglichst frühzeitig ein sicheres und vielseitiges Schwimmen ermöglicht und damit die Basis für den späteren Einstieg in die unterschiedlichsten Wassersportarten schafft. Die nötigen inhaltlichen und organisatorischen Neuerungen sind nahezu überall ohne zeitlichen oder finanziellen Mehraufwand durchführbar. Das Konzept ist in Fachbüchern und Lehrfilmen veröffentlicht. Ein neutraler Test weist die Ergebnisse nach. Das Interesse unter unvoreingenommenen Fachleuten ist international sehr groß. Nachweislich ist es für „Normalkinder“ (nicht nur für früherkannte Talente!) möglich, die Schwimmausbildung als Dreijährige zu beginnen und noch im frühen Vorschulalter einen außergewöhnlich hohen Könnensstand zu erlangen. Dabei werden nebenher Grundlagen für allgemeine Bewegungserfahrung und -Freude und ebenso das Hineinwachsen in die unumgänglichen Verhaltensweisen für jeden gemeinsamen Sportbetrieb wie Respekt, Fairness und Anerkennung der nötigen sportartspezifischen Regelwerke gefördert. Im Konzept der Schwimmausbildung findet der Grundsatz „vom Leichten zum Schweren“ besondere Beachtung - mit der Konsequenz, dass die Aquapädagogik ganz bewusst zunächst auch „Mischformen“ und selbst bislang völlig unbekannte „Eigenkreationen“ zugunsten einer frühen, oftmals ungläubig bestaunten Wassersicherheit zulässt. Selbstverständlich werden die Kinder später entsprechend ihrer individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritte an sportgerechte Bewegungsmuster herangeführt. In Folge dessen haben nachweislich unzählige Kinder ihren Weg zum Sport- und Rettungsschwimmen gefunden. Wenn die diesbezüglichen Zahlen rückläufig sind, liegt das sicherlich nicht an den erlaubten „Mischformen“, sondern vielmehr an allgemeinen gesellschaftlichen sowie an verbandsinternen Entwicklungen.

Obwohl der Schwimmunterricht aktuell aus bekannten Gründen über Monate nahezu komplett ausgesetzt war, bin ich es unseren BvAP-Mitgliedern und deren Schwimmschülern schuldig, nochmals eindringlich eine kurzfristige positive Entscheidung zu erbitten, um dadurch weiterhin einen sicheren, durch keinerlei unnötige Streitereien beeinträchtigten Unterricht gewährleisten zu können. Da nach entsprechenden Erfahrungen in den Jahren 2000 bis 2015 leider zu befürchten ist, dass der BFS-Vorstand eine derartige Entscheidung hinauszögern möchte, halte ich es im Interesse der Kindersicherheit für dringend erforderlich, die Vorstände der BFS-Mitgliedsverbände mit dieser Mail über den Sachstand in Kenntnis zu setzen, verbunden mit der Bitte, sich im BFS für eine entsprechend schnelle und eindeutige Entscheidung einzusetzen.

Ergänzend bleibt für den BvAP zu erklären, dass es für unseren Verband weiterhin darum geht, den entsprechend ausgebildeten Kindern ihre verdiente Belohnung in Form der üblichen Abzeichen und Urkunden übergeben zu können, wobei unsere entsprechend ausgebildeten „Prüfberechtigten“ ausnahmslos Ehrenerklärungen unterzeichnen, die sie verpflichten, den Prüflingen mehrere zusätzliche Sicherheitsaufgaben abzuverlangen. Ferner ist es nach unserem Verständnis von Fairness angebracht, in diesem Zusammenhang dem BFS beizutreten und dazu nochmals zu erklären, dass wir keinerlei Ansprüche an Zuwendungen aus den Lizenzgebühren für Urkunden und Abzeichen geltend machen werden.

Abschließend möchte ich mich bei Herrn Professor Kurt Wilke herzlich bedanken, der sich nach einem längeren Telefonat vor wenigen Tagen per Mail beim BSF für obiges Anliegen einsetzte. Daher hoffe ich im Hinblick auf die zukünftigen Schwimmgenerationen auch auf Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Legahn
BvAP-Präsident

15.09.2020